Ausbildungsziel | Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt vielseitige Kenntnisse und kreative Anregungen. Nach Abschluss der Ausbildung können die Schüler/innen eigenverantwortlich in allen sozialpädagogischen Bereichen arbeiten. Die zukünftigen Erzieher/innen beschäftigen sich intensiv mit den einzelnen Schritten der kindlichen Entwicklung. Sie erfahren, was Kinder zu welchem Zeitpunkt an Lernangeboten und Geborgenheit brauchen, damit sie Zuversicht und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten gewinnen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch die Teilnahme am Zusatzunterricht in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. |
Ausbildungsdauer | Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Schüler/innen erhalten bereits ab dem ersten Schuljahr für ihre praktischen Tätigkeiten ein Gehalt von ca. 1000€, je nach Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungswoche findet jeweils zur Hälfte an der Schule und zur Hälfte in der Einrichtung statt. Konkret bedeutet dies, dass sich Wochen mit 3 Schultagen und 2 Tagen in der Einrichtung abwechseln mit Wochen mit 2 Schultagen und 3 Tagen in der Einrichtung. |
Aufnahmevoraussetzungen | Aufnahmevorraussetzungen |
Kosten | Während der Ausbildung können folgende Kosten entstehen: Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den SchülerInnen selbst getragen. |
Abschluss und Berechtigung | Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie einer Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch die Teilnahme am Zusatzunterricht in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. |
Bildungspläne und Stundentafeln | Link zu Bildungsplänen und Stundentafel |
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt bis zum 01. Mai eines Jahres. Bei einem Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnlicher Härte durchgeführt. |
Anmeldeunterlagen | Neben dem Anmeldeformular sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich: Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passbild Bewerbungszeugnis: Abschlusszeugnis des 1BKSP (vorläufig genügt die Kopie des Halbjahreszeugnisses) oder beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses und das Zeugnis der einschlägigen Berufsausbildung oder beglaubigte Kopie der Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit von mind. 6 Wochen in Kindergarten oder Krippe Erklärung ob und ggf. an welcher Fachschule für Sozialpädagogik die Bewerberin/ der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet bzw. bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat. Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung in der die praktische Ausbildung übernommen wird. |
Fachbereichsleitung | Karin Fröwis; Kathrin Unmuth |