Ausbildungsziel | Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt vielseitige Kenntnisse und kreative Anregungen. Nach Abschluss der Ausbildung können die Schüler/innen eigenverantwortlich in allen sozialpädagogischen Bereichen arbeiten.Die zukünftigen Erzieher/innen beschäftigen sich intensiv mit den einzelnen Schritten der kindlichen Entwicklung. Sie erfahren, was Kinder zu welchem Zeitpunkt an Lernangeboten und Geborgenheit brauchen, damit sie Zuversicht und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten gewinnen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch die Teilnahme am Zusatzunterricht in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. |
Ausbildungsdauer | Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich ineine Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule für Sozialpädagogikein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Anerkennungsjahr) |
Aufnahmevoraussetzungen | Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:Mittlere Reife und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten/innen odereine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in) mit 9+3 oderdie Hochschulreife, Fachhochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. |
Kosten | Während der Ausbildung können folgende Kosten entstehen:Der Besuch des Berufskollegs Sozialpädagogik ist schulgeldfrei und wird nach BAFöG gefördert.Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den SchülerInnen selbst getragen.Der Landkreis gewährt einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. |
Abschluss und Berechtigung | Die schulische Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung sowie einer Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch. Das Berufspraktikum schließt mit einem Tätigkeitsbericht und einem Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher” verliehen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch die Teilnahme am Zusatzunterricht in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik möglich. |
Stundentafel | Der Unterricht richtet sich nach den vom Ministerium für Kultus und Sport erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach Stundentafel. |
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt bis zum 01. März eines Jahres. Bei einem Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnlicher Härte durchgeführt. Die Anmeldung zum Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) erfolgt formlos bis spätestens zum ersten Schultag im jeweiligen Schuljahr. Die Praxisbescheinigung für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) muss spätestens bis zum 01.10. des jeweiligen Kalenderjahres an der Magdalena-Neff-Schule eingehen. |
Anmeldeunterlagen | Neben dem Anmeldeformular sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich: Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passbild Bewerbungszeugnis: Abschlusszeugnis des 1BKSP (vorläufig genügt die Kopie des Halbjahreszeugnisses) oder beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses und das Zeugnis der einschlägigen Berufsausbildung oder beglaubigte Kopie der Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit von mind. 6 Wochen in Kindergarten oder Krippe Erklärung ob und ggf. an welcher Fachschule für Sozialpädagogik die Bewerberin/ der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet bzw. bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat. Bescheinigung einer Kindertageseinrichtung (im Umkreis von ca. 25 km von Ehingen) in der die praktische Ausbildung übernommen wird. (Die Bescheinigung des Praktikumsplatzes muss erst nach Zusage des Schulplatzes innerhalb von 4 Wochen an der Schule abgegeben werden) |
Fachbereichsleitung | Karin Fröwis; Kathrin Unmuth |