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MNS Ehingen

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (BFSAiD – Direkteinstieg Kita) – ab SJ 2023/24

AusbildungszielDer Direkteinstieg Kita ermöglicht eine verkürzte Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenz bei übertariflicher Bezahlung. 
 
Dadurch eignet sich die zweijährige praxisintegrierte Ausbildung mit Ausbildungsvergütung auch für Quereinsteiger mit pädagogischen Fähigkeiten und Menschen mit pädagogischer Erfahrung im Umgang mit Kindern. Die Ausbildung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.  
AusbildungsdauerDie Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre (23 Monate). Die Auszubildenden erhalten bereits ab dem ersten Schuljahr für ihre praktischen Tätigkeiten ein Gehalt von ca. 2624,44€ brutto (Stand 08.07.2022). Die Qualifizierung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.  
Die Ausbildungswoche findet jeweils zur Hälfte an der Schule und zur Hälfte in der Einrichtung statt. Konkret bedeutet dies, dass im ersten Schuljahr pro Woche drei Schultage und zwei Tage in der Einrichtung stattfinden. (Zweites Schuljahr: zwei Tage Unterricht, drei Tage Praxis) 
AufnahmevoraussetzungenVoraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz praxisintegriert sind:  
 
– das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres

– der Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss  
 
sowie zusätzlich 
 
– der schriftliche Nachweis eines Arbeitsvertrags zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/ dem Bewerber über die praktische Ausbildung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages. 
KostenWährend der Ausbildung können folgende Kosten entstehen: 
Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den SchülerInnen selbst getragen. 
Abschluss und BerechtigungDie Ausbildung erzielt folgenden Abschluss und Berechtigungen: 
Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistent*in“ verliehen. Es kann kein mittlerer Bildungsabschluss erworben werden. 
Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung kann im Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen (mittlerer Bildungsabschluss) und Vorbereitung durch die Ausbildungsschule an der Schulfremdenprüfung (Erzieher*in) teilgenommen werden. 
Bildungspläne und StundentafelnLink zum aktuellen Bildungsplan
AnmeldeschlussAlle Unterlagen sind bis zum 01. Mai einzureichen.

Sind nach dem 01. Mai noch Schulplätze frei, ist auch noch eine spätere Anmeldung möglich.
Anmeldeunterlagen1) Anmeldeformular
2) tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
3) Bewerbungszeugnis: Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufeinstiegsjahrs oder Zeugnis über höheren Schulabschluss
3) Nachweis über mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss
4) Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung, in der die praktische Ausbildung übernommen wird (Vertragsbeginn: 01.09. des jeweiligen Ausbildungsjahres)
FachbereichsleitungKarin Fröwis; Kathrin Unmuth

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