Ausbildungsziel | Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) vermittelt grundlegendes Wissen über die kindliche Entwicklung und über die Bedürfnisse von Kindern jeder Altersstufe. Kunst und Musikunterricht z.B. unterstützen und entwickeln die kreativen Fähigkeiten der Auszubildenden, sodass sie wiederum Kinder in diesen Bereichen anleiten und fördern können. Insgesamt führt die Ausbildung dazu, Kinder umsichtig und fürsorglich betreuen, fördern und erziehen zu können. Nach Abschluss der Ausbildung können die Staatlich anerkannten Sozialpädagogischen Assistent*innen als Zweitkraft in öffentlichen oder privaten Kindergärten und Kindertagesstätten, in der Schulkindbetreuung (Grundschule) oder auch in Privathaushalten arbeiten. |
Ausbildungsdauer | Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Auszubildenden erhalten bereits ab dem ersten Schuljahr für ihre praktischen Tätigkeiten ein Gehalt je nach Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungswoche gliedert sich in drei Tage Theorieunterricht an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz und zwei Tage in der Praxiseinrichtung. |
Aufnahmevoraussetzungen | Derzeit gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen: – Hauptschulabschluss, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss. – Für die praktische Ausbildung der schriftliche Nachweis eines Ausbildungsvertrages in Vollzeit zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/ dem Bewerber über die praktische Ausbildung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages. |
Kosten | Während der Ausbildung können folgende Kosten entstehen: Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den Auszubildenden selbst getragen. |
Abschluss und Berechtigung | Die Ausbildung erzielt folgenden Abschluss und Berechtigungen: Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in“ verliehen. Bei entsprechendem Durchschnitt ist nach dem „9+3-Modell“ die Fachschulreife und damit der mittlere Bildungsabschluss möglich. |
Bildungspläne und Stundentafeln | Der Unterricht richtet sich nach den vom Ministerium für Kultus und Sport erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach Stundentafel. |
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt bis zum 01. Mai eines Jahres. Bei einem Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnlicher Härte durchgeführt. |
Bewerbungsunterlagen | Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen: – Anmeldeformular – Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passbild. – Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss. Sofern dieses zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die beglaubigte Kopie baldmöglich nachzureichen. Dem Aufnahmeantrag ist in diesem Fall eine Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse beizufügen. – Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung in der die praktische Ausbildung in Vollzeit übernommen wird. – Ggf. Kopien der Nachweise über praktische Tätigkeiten. – Erklärung, ob und ggf. an welche Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz der*die Bewerber*in ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet bzw. bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat. |
Fachbereichsleitung | Karin Fröwis; Kathrin Unmuth |