F.Wittmann (Stellv. SL und Abteilungsleiter 1. Reihe), K.Fröwis (Bereichsleiterin 1. Reihe), M.Bachhuber
(Koordinatorin Anerkennungsjahr 2. Reihe 2 v.l.)
Ausbildungsziel | Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik bereitet auf eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin/ eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. |
Aufnahmevorausetzungen | Es gelten die folgenden Aufnahmevoraussetzungen: die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes Für das schulbegleitende Praktikum der Nachweis über einen Praktikumsplatz im Kindergarten, die Praktikumsstelle sollte im Umkreis von ca. 25 km von Ehingen liegen. |
Kosten | Es können die folgenden Kosten entstehen: der Besuch des Berufskollegs ist schulgeldfrei und wird nach BAFöG gefördert. Kosten für Exkursionen, Studienfahrten, Werkmaterialien u. ä. werden von den SchülerInnen selbst getragen. Der Landkreis gewährt einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen |
Abschluss und Berechtigung | Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik mit mindestens ausreichenden Leistungen im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ berechtigt zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik. |
Stundentafel | Der Unterricht richtet sich nach den vom Ministerium für Kultus und Sport erlassenen Bildungs- und Lehrplänen und nach folgender Stundentafel. |
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt bis zum 01. März eines Jahres. Bei einem Bewerberüberhang wird ein Auswahlverfahren nach Eignung und Leistung, Wartezeit und außergewöhnlicher Härte durchgeführt. |
Anmeldeunterlagen | Die Anmeldung erfolgt online über das Bewerberverfahren online (BewO) Darüber hinaus sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich: Lebenslauf in tabellarischer Form mit Passbild Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss, sofern dieses zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt, ist die beglaubigte Kopie baldmöglichst nachzureichen. Dem Aufnahmeantrag ist in diesem Fall eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der Abschlussklasse beizufügen. Ggf. beglaubigte Kopien der Nachweise über praktische Tätigkeiten Erklärung ob und ggf. an welchem Berufskolleg für Sozialpädagogik die Bewerberin/der Bewerber ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet bzw. bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat. Bescheinigung eines Regelkindergartens (im Umkreis von ca. 25 km von Ehingen) in dem die praktische Ausbildung übernommen wird. |
Fachbereichsleitung | Karin Fröwis; Kathrin Unmuth |